Um solche Störungen in
Grenzen zu halten, gibt es die europäische "PLC-Norm"
EN 50561-1. Darin sind Frequenzbereiche festgelegt, in denen
PLC-Signale ausgespart bzw. im Pegel abgesenkt
("ausgenotcht") werden müssen. Zu diesen sog.
"ausgeschlossenen Frequenzbereichen" gehört u.a. auch
der
CB-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanäle 1
bis 40).
Hersteller von PLC-Geräten
wie Devolo und AVM ("Fritzbox")
versichern zwar, dass ihre in den Verkehr gebrachten aktuellen
PLC-Geräte europäische Standards einhalten. Recherchen von engagierten
CB-Funkern im Internet-Forum Funkbasis.de zeigen jedoch, dass
bei zahlreichen im Handel erhältlichen PLC-Geräten zumindest
die CB-Frequenzen nicht "ausgenotcht" sind.
Die Betreiber von
PLC-Geräten bemerken meist nicht, dass sie Störungen
verursachen und stehen Beschwerden von Nachbarn oft
verständnislos gegenüber.
Aus einem Schreiben des PLC-Herstellers
Devolo an einen Betreiber eines den CB-Funk störenden
Devolo-PLC-Adapters geht hervor, dass sich der Prüf- und
Messdienst der Bundesnetzagentur direkt an den Hersteller des
störenden PLC-Geräts (in diesem Falle Devolo) gewendet und
Abhilfe gefordert hatte. Devolo bot dem Kunden daraufhin an, im
Internet zwei Patches herunterzuladen und diese auf seinen
PLC-Adapter aufzuspielen. Dadurch werde der "gängige untere
und öbere Frequenzbereich" des CB-Funks ausgeblendet. Ob
der Kunde dies getan hat und ob die BNetzA die Wirksamkeit dieser
Maßnahme überprüft hat. ist nicht bekannt.
Devolo kündigte außerdem
an, dass man "voraussichtlich in diesem Jahr" eine
Firmware anbieten werde, die Störungen des CB-Funk-Bereichs
"automatisch ausblendet", so dass die Patches nicht
mehr benötigt werden.
In einem anderen auf Funkbasis.de
veröffentlichten Fall berichtet ein CB-Funker,
Devolo habe ihm mitgeteilt, solche Nachbesserungen seien nur in
weniger als10 Fällen pro Jahr erforderlich; sie würden seit
2003 praktiziert und hätten sich als "mit der
Bundesnetzagentur abgestimmte Vorgehensweise bewährt und als
Standard etabliert".
Devolo teilte dem Funker
weiterhin mit, der CB-Funk stelle "eine private,
nichtkommerzielle Kommunikation dar" und genieße daher
keinen gesetzlichen Schutz vor Störungen durch andere
Frequenznutzer" wie z.B. Spielzeug, Garagentoröffner,
Wechselsprechanlagen, Überwachungskameras oder Babyfone-Systeme.
Dies gebe den Standpunkt der Bundesnetzagentur wieder und Devolo
folge dem.
Zitat
Anm. der Red.: Diese Darstellung geht am Thema "Störungen durch Powerline" vorbei.
"Kein Schutz" besteht nur gegenüber anderen Funkanwendungen, denen auch Frequenzen aus dem CB-Bereich zugewiesen sind und deren Nutzsignale mit denen des CB-Funks kollidieren (z.B. Funkanwendungen im ISM-Bereich)..
Powerline ist jedoch keine Funkanwendung, sondern ein kabelgebundenes Übertragungsverfahren. Ihm sind keine Frequenzen zur Nutzung im Funkspektrum zugewiesen, sondern es erzeugt aufgrund ungeeigneter Übertragungsmedien (ungeschirmte Stromleitungen) Störsignale im Funkbereich.
Vor solchen Störungen genießt CB-Funk denselben Schutz wie andere normale Funkanwendungen.
Hersteller AVM bietet für
einen Teil seiner PLC-Geräte Tools an, mit denen weitergehende
Änderungen wie der Umfang des auszunotchenden Frequenzbereichs
und der Notchtiefe vorgenommen werden können.
Findige CB-Funker haben
herausgefunden, dass die Tools und Patches von Devolo und AVM
unautorisiert teilweise auch an Geräten der Konkurrenz
funktionieren.
CB-Funker sollten Störungen
des CB-Funk-Bereichs durch PLC- und andere Geräte unbedingt der
Bundesnetzagentur melden. Die Störungsannahme der BNetzA ist
rund um die Uhr unter
Tel. 04821 89 55 55
erreichbar. Störungen können auch E-Mail [email protected] gemeldet werden.
Funkstörungen, die nicht gemeldet werden,
existieren offiziell nicht!