Der "Runde Tisch
Amateurfunk" (RTA) hat am 8. Januar 2018
in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur (BNetzA) Stellung zum
geplanten "Vorhabenplan 2018" der Behörde bezogen.
Einen Entwurf des
"Vorhabenplans 2018" hatte die BNetzA im Dezember
2017 in ihrem Amtsblatt 23/2017 veröffentlicht.
Der RTA kritisiert in seiner
Stellungnahme u.a. "ein starkes Nachlassen des Vollzugs der
Bundesnetzagentur im Bereich des Funkschutzes". So werde bei
Rundfunkstörungen in Bescheiden der BNetzA immer wieder darauf
hingewiesen, dass nur eine Empfangsstelle gestört sei und nicht
das ganze Telekommunikationsnetz; damit läge keine erhebliche
Störung des Telekommunikationsnetzes vor und es könne leider
nicht geholfen werden. Oft werde auch, anstatt die
elektromagnetische Umgebung für den Rundfunkempfang wieder
verfügbar zu machen, auf das Internet verwiesen. Dadurch werde
nicht nur das Grundrecht auf Informationsfreiheit von der Quelle
missachtet, sondern dies stünde auch im Widerspruch zu den
Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU, die dem EMVG zugrunde
liegt. Außerdem zeige sich immer mehr, dass durch den Wegfall
des § 30 im EMVG (Zwangsgeld), der Prüf- und Messdienst
unzureichend handlungsfähig
Aus dem Vorhabenplan - so der
RTA weiter - sei nicht ersichtlich, "ob und wie die BNetzA
bei den massiv zunehmenden Breitbandstörungen vorgehen
will." Hier sei "dringend Handlungsbedarf gegeben, wie
z.B. eine Festsetzung, die Datenübertragung auf ungeschirmten
bzw. unsymmetrischen Kabeln verbietet". Es sei
grundsätzlich "eine enge Zusammenarbeit mit der
Marktaufsicht sinnvoll, um auffällige Produkte, die abgestrahlte
Störfelder zur Folge haben, umgehend vom Markt zu nehmen".
Auch LED-Lampen seien häufig die Ursache von Funkstörungen ,
u.a. bei DABplus-Aussendungen.
Hinsichtlich der
Marktüberwachung begrüße der RTA "uneingeschränkt das
Vorhaben der BNetzA, das Angebot von elektrischen und
elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt zu
überwachen". Der RTA sei auch beunruhigt angesichts der
Probleme bei der Überwachung nicht konformer Produkte, die den
europäischen Markt erreichen, bzw. direkt aus Asien an den
Endkunden gesendet werden. Er stelle sich "allerdings die
Frage, warum die Bundesnetzagentur hier nicht an wenigen
exemplarischen Fällen mit großem Abschreckungscharakter
(einschneidende Bußgelder), das Gebaren solcher Inverkehrbringer
möglichst schnell beendet". Es müssten "dringend die
Vorgaben des OWiG ausgeschöpft werden".
Weitere Kritik in der
RTA-Stellungnahme befasst sich u.a. mit "undichten"
Kabelnetzen, die im Entwurf des BNetzA-Vorhabenplans keine
Erwähnung finden. Das Bemühen um eine Normung von kontaktlosen
Energieübertragungssystemen sei sehr zu begrüßen; dabei solle
jedoch beachtet werden, "dass auch die möglichen
Störaussendungen im Bereich bis 30 MHz aller Komponenten der
Ladeeinrichtung, insbesondere des Schaltnetzteils,
Berücksichtigung findet".
Der volle Wortlaut des
Entwurf des Vorhabenplans 2018 der BNetzA kann im Internet unter http://t1p.de/iatd heruntergeladen
werden.
Die RTA-Stellungnahme wird
vom RTA nicht zum freien Download angeboten. Sie ist im Rahmen
einer "Vorstandsinformation" auf der Website des DARC
im geschlossenen Mitgliederbereich abrufbar.