Geänderte Frequenzverordnung (60m + 6m AFu) in Kraft getreten
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Das Verkehrsministerium hat mit Wirkung vom 11. November 2017 die Frequenzverordnung [URL:http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzverordnung/frequenzverordnung-node.html] geändert.
Mit den Änderungen wird u.a. dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf…
Mit den Änderungen wird u.a. dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf…