Die Staatsanwaltschaft
Koblenz hat im Januar 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen das "Abhörverbot" eingestellt. Das
berichtet der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte
Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Website www.lawfactory.de.
Das Verfahren richtete sich
gegen einen Journalisten, der auch als Darsteller in einer
TV-"Blaulicht-Serie" bekannt ist. Ihm wurde
vorgeworfen, POCSAG-Meldungen der
Feuerwehr aufgezeichnet, decodiert und zur Kenntnis genommen zu
haben.
In diesem Zusammenhang fand
bei dem Beschuldigten eine Hausdurchsuchung statt, bei der
Mobilfunkgeräte, "Freenet"-Funkgeräte und mehrere PCs
sichergestellt wurden.
Der von dem Beschuldigten
beauftragte Rechtsanwalt machte der Staatsanwaltschaft klar, dass
die Funkanlagen für die Begehung der Tat ungeeignet waren und
dass die Tat wegen des strafrechtlichen Analogieverbots nicht in den
Anwendungsbereich des § 148 Abs. 1 TKG fiel.
Daraufhin stellte die
Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Die
sichergestellten Gegenstände wurden dem Betroffenen wieder
ausgehändigt.