Die Bundesnetzagentur
(BNetzA) will Teile des Frequenzplans ändern und hat
dazu in ihrem Amtsblatt mit Verfügung Nr.60/2017 einen Entwurf
veröffentlicht.
Es handelt um die
Frequenzbereiche 450 bis 470 MHz, 694 bis 790 MHz, 1350 bis 1400
MHz und 1,518 bis 1,525 GHz. Die Änderungen betreffen
Betriebsfunk/Bündelfunk, BOS-Funk, militärischen
Funkanwendungen, Zugänge für Mobilfunk-Netzbetreiber sowie (im
GHz-Bereich) Funkmikrofone.
Jedermannfunk- und
Amateurfunk-Anwendungen sind von den geplanten Änderungen nicht
betroffen.
Der Frequenzplan bildet die
Grundlage für Frequenzzuteilungen. Die Einträge im Frequenzplan
haben keine unmittelbare Rechtswirkung auf die Nutzer. Für die
Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen
Frequenzzuteilung verbindlich.
Die Amtsblatt-Verfügung
60/2017 mit dem Entwurf der Frequenzplan-Änderungen kann im
Internet unter http://t1p.de/rnn3 heruntergeladen
werden.