Vorerst keine Übernahme "hoheitlicher Aufgaben" durch RTA
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Eine Übernahme "hoheitlicher" Aufgaben wie z.B. die Durchführung von Amateurfunkprüfungen und Rufzeichenzuteilungen durch Amateurfunkvereinigungen ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Das geht aus einer Auskunft der zuständigen Dienststelle der BNetzA hervor.