Prüf- und Messdienst: 2017 rund 5200 Funkstörungen ermittelt
In knapp 800 Fällen - soheißt es dort weiter - seien sicherheitsrelevante Bereiche wieBOS-. Flug- und Bahnfunk betroffen gewesen. Bei fast 1000DSL-Anschlüssen habe der PMD die…
Im Frequenzplan sind die Nutzungsmöglichkeiten für Funkdienste und -anwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Die Änderung des Frequenzplans war erforderlich, weil Beschlüsse der ITU-Weltfunkkonferenz 2012, Vorgaben von EU und CEPT/ECC und Änderungen in der Frequenzverordnung eingearbeitet werden mussten..
Im Bereich des CB-Funks gibt es folgende geringfügige Änderungen:
Im Eintrag für die im CB-Funkbereich arbeitende SRD-Funkanwendung "Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter" wurde die max. zulässige Strahlungsleistung von bisher "50 mW ERP" auf "100 mW ERP" erhöht.
Im Eintrag für das sog. "Freenet" wurde die Nutzungsbezeichnung von "Betriebsfunk" in "Kurzstreckenfunk" geändert und der Frequenzbereich an die nunmehr sechs Kanäle angepasst.
Im Eintrag für PMR446 gibt es keine Änderungen.
Die Vorgaben im Frequenzplan haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen Frequenzzuteilung maßgeblich.
Der neue Frequenzplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/frequenzplan-2016 heruntergeladen werden.